Grundschule Auf dem Alten Kamp
Elternmitarbeit
Der Klassenpflegschaft gehören alle Erziehungsberechtigten der Klasse an. Die Klassenpflegschaft tagt zu Beginn jeden Halbjahres mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin. Die Klassenpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und einen Vertreter.
In der Schulpflegschaft treffen sich alle Vorsitzenden und gegebenenfalls Vertreter der Klassenpflegschaften gemeinsam mit der Schulleitung. Sie wählen einen Schulpflegschafts-vorsitzenden und Vertreter. Aus der Schulpflegschaft nehmen insgesamt drei Eltern an der Schulkonferenz teil.
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium einer Schule. Es nehmen drei Elternvertreter aus der Schulpflegschaft sowie drei gewählte Lehrer aus der Lehrerkonferenz und die Schulleitung teil.
Für weitere Informationen empfehlen wir die Homepage unseres Bildungsministeriums