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Lebensraum Schule

Erkrankungen und Beurlaubungen

Erkrankungen:

Bei Erkrankung eines Kindes, sollten die Erziehungsberechtigten die Schule direkt am ersten Unterrichtstag benachrichtigen. Dies sollte mündlich oder schriftlich nach Möglichkeit direkt bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer erfolgen. Die Klassen, die Schoolfox nutzen, können darüber ihre Krankmeldungen übermitteln.

Besonders bei einer ansteckenden Krankheit sollte der Grund des Fehlens bekanntgegeben werden.

 

Beurlaubungen:

Ein Schülerin/ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ein Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden.